Häufig gestellte Fragen

Spurverbreiterungen

Vorgehensweise:
Am Außenkotflügel ein Lot fällen (z.B. mit einer Wasserwaage)
Den Abstand von der Reifenflanke zur Wasserwaage messen (Maß 2)
Die Kotflügelkante messen (Maß 1)
Maß 1 von Maß 2 abziehen (zusätzlich 5 mm als Sicherheit)
So erhalten Sie ein ungefähres Maß, welches man als Spurverbreiterung pro Seite montieren kann.


Bitte beachten:
Man sollte immer Fahrer und Beifahrerseite messen, da es produktionsbedingte Toleranzen und Achsver-
schiebungen geben kann und somit die Maße von der Fahrer- zur Beifahrerseite unterschiedlich sein
können.
In einem solchen Fall ist das kleinere Maß anzunehmen! Ferner sind in das Radhaus ragende Teile zu berück-
sichtigen (z.B. Schrauben, Ausbuchtungen des Innenkotflügels)
Das Maß 2 kann je nach verwendeter Rad-Reifenkombination stark variieren, weshalb man keine
pauschale Aussage treffen kann, welche Spurverbreiterung verwendet werden sollte. Es ist immer erforderlich
zu messen.

Das angegebene Maß bezieht sich auf die Breite pro Achse.

Grundsätzlich ist der Lieferumfang für eine Achse, je nach System sind eventuell längere Radschrauben zusätzlich erforderlich.

Nein, je nach verwendeter Rad-/Reifenkombination muss die Spurverbreiterung trotz ABE eingetragen werden.

Federn / Fahrwerke

Hierbei sind unbedingt die maximalen Achslasten des Fahrzeugs zu beachten. Diese stehen im Fahrzeugschein unter Ziffer 7.1 und 7.2.

Es dürfen alle Serienräder und Räder für die eine ABE oder ein Teilegutachten existiert verwendet werden.

Eine Abnahme nach §19 reicht nur bei der Verwendung von Serienrädern. Sollten andere Räder oder Spurverbreiterungen montiert sein, ist eine Abnahme nach §21 erforderlich.